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Begrenzung des Bundesschutzes für Arten, die nur in einem Bundesstaat vorkommen.

Dieser Gesetzentwurf entzieht Pflanzen und Tieren, die ausschließlich innerhalb der Grenzen eines einzigen Bundesstaates vorkommen und nicht kommerziell gehandelt werden, die Zuständigkeit der Bundesregierung, einschließlich des Endangered Species Act (ESA). Bei Inkrafttreten würde der Schutz dieser spezifischen lokalen Arten ausschließlich in die Verantwortung der jeweiligen Landesregierung fallen. Dies bedeutet, dass die föderalen Naturschutzstandards für diese Arten nicht mehr gelten würden.
Wichtige Punkte
Beseitigt die Bundesregulierung (wie den Endangered Species Act) für Arten, die nur innerhalb der Grenzen eines einzigen Bundesstaates vorkommen.
Gilt nur für Arten, die nicht Teil eines nationalen Handelsmarktes sind.
Überträgt die volle Verantwortung für den Schutz dieser lokalen Arten auf die Regierungen der Bundesstaaten.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3963
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2024-03-14