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Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer: Bis zu 100% Bundesfinanzierung.

Das Gesetz erhöht die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, indem es die Finanzierung von Projekten zur Verbesserung der Infrastruktur für den aktiven Verkehr erleichtert. Es ermöglicht die Übernahme von bis zu 100% der Bundeskosten für Projekte, die bestehende Wege verbinden oder Risiken für gefährdete Verkehrsteilnehmer reduzieren. Dies bedeutet, dass lokale Behörden leichter Zugang zu Mitteln für den Bau sichererer Gehwege, Radwege und Übergänge erhalten, was sich direkt auf die Sicherheit und den Komfort des täglichen Pendelns auswirkt.
Wichtige Punkte
Erhöhter Sicherheitsfokus: Projekte zur Risikominderung für Fußgänger und Radfahrer (gefährdete Verkehrsteilnehmer) werden nun explizit als Prioritäten in den Programmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit anerkannt.
Höherer Bundesanteil: Sicherheitsprojekte für gefährdete Verkehrsteilnehmer können bis zu 100% der Bundesmittel erhalten, was die finanzielle Belastung für Bundesstaaten und Kommunen reduziert.
Infrastrukturverbindung: Die Finanzierung umfasst nun Projekte zur Verbindung von zwei oder mehr bestehenden Abschnitten der Rad- oder Fußgängerinfrastruktur, was die Kontinuität des Netzes verbessert.
Vereinfachte Genehmigung: Diese Projekte gelten leichter als konform mit den strategischen Verkehrssicherheitsplänen der Bundesstaaten, wenn sie datengestützt sind oder Teil genehmigter lokaler Sicherheitspläne (z.B. Vision Zero) sind.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3964
Sponsor: Sen. Cardin, Benjamin L. [D-MD]
Startdatum: 2024-03-14