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Obligatorische Überprüfung schlechter Leistung bei Beförderungen im Auswärtigen Dienst.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass der Beförderungs- und Amtszeitbewertungsprozess für Beamte des Auswärtigen Dienstes eine obligatorische Überprüfung aller Pläne zur Leistungsverbesserung (PIPs) umfassen muss, die in den letzten fünf Jahren wegen inakzeptabler Leistung ausgestellt wurden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Leistungsbilanz bei Karriereentscheidungen berücksichtigt wird, was die Rechenschaftspflicht und die Qualität der US-Diplomatie verbessern soll. Dies erhöht die Standards der Personen, die die USA im Ausland vertreten.
Wichtige Punkte
Verlangt vom Außenminister, die Überprüfung von Plänen zur Leistungsverbesserung (PIPs) in den Beförderungsprozess für Beamte des Auswärtigen Dienstes aufzunehmen.
Die Überprüfung muss alle PIPs umfassen, die dem Beamten in den letzten 5 Jahren wegen inakzeptabler Leistung ausgestellt wurden.
Die Änderung zielt darauf ab, die Rechenschaftspflicht zu erhöhen und sicherzustellen, dass Beamte mit dokumentierten Leistungsproblemen nicht automatisch befördert werden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3999
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2024-03-20