Strengere Regeln für Geheimhaltungsanordnungen bei digitalen Daten und Bürgerbenachrichtigung.
Dieses Gesetz verschärft die Anforderungen an Geheimhaltungsanordnungen (Gag Orders), die Technologieunternehmen daran hindern, Kunden über staatliche Datenanfragen zu informieren. Die anfängliche Dauer dieser Anordnungen wird auf 90 Tage begrenzt (mit Ausnahmen bei Kindesmissbrauchsfällen), und Gerichte müssen spezifische schriftliche Begründungen für die Geheimhaltung liefern. Nach Ablauf der Geheimhaltungsfrist müssen Bürger benachrichtigt werden und haben das Recht, eine Kopie der an die Strafverfolgungsbehörden weitergegebenen Informationen anzufordern.
Wichtige Punkte
Begrenzung der Geheimhaltung: Anordnungen, die die Benachrichtigung über staatliche Datenanfragen verhindern, sind in der Regel auf 90 Tage begrenzt und erfordern eine gerichtliche Überprüfung für Verlängerungen.
Obligatorische Benachrichtigung: Nach Ablauf der Geheimhaltungsanordnung muss der betroffene Kunde benachrichtigt werden und erhält eine Kopie des Haftbefehls und der offengelegten Daten.
Strengere gerichtliche Prüfung: Gerichte müssen schriftlich begründen, warum eine Benachrichtigung die Ermittlungen ernsthaft gefährden oder Personen in Gefahr bringen würde.
Mehr Transparenz: Der Generalstaatsanwalt muss jährliche Berichte über die Anzahl der erteilten Anordnungen und die Verwendung von Geheimhaltungsanordnungen veröffentlichen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4037
Sponsor: Sen. Coons, Christopher A. [D-DE]
Startdatum: 2024-03-21