Bundesgesetz zur Arbeits-Management-Partnerschaft: Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung in Behörden.
Das Gesetz richtet den Bundesrat für Arbeits-Management-Partnerschaft ein, um die Beziehungen zwischen Bundesangestellten und der Verwaltung zu verbessern. Bürger können eine bessere Qualität öffentlicher Dienstleistungen erwarten, da Mitarbeiter und Gewerkschaften mehr Einfluss auf die Entscheidungsfindung in den Behörden erhalten. Ziel ist es, die Effizienz zu steigern und die Problemlösung in der Verwaltung zu verbessern, was letztendlich zu einem besseren öffentlichen Dienst führt.
Wichtige Punkte
Einrichtung des Bundesrats für Arbeits-Management-Partnerschaft zur Beratung des Präsidenten in Fragen der Arbeitsbeziehungen in der Exekutive.
Verpflichtung für jede Bundesbehörde, lokale Partnerschaftsausschüsse einzurichten, einschließlich des Architekten des Kapitols und der Kapitolpolizei.
Mitarbeiter und ihre Vertreter müssen vor der Entscheidungsfindung in alle Angelegenheiten am Arbeitsplatz einbezogen werden, auch wenn diese nicht Gegenstand von Tarifverhandlungen sind.
Vorgeschriebene Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften in konsensualen Methoden der Streitbeilegung, wie Mediation und interessenbasierte Verhandlungen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4039
Sponsor: Sen. Schatz, Brian [D-HI]
Startdatum: 2024-03-21