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Lokale Zustimmung für die Finanzierung von Atommülllagern erforderlich.

Das Gesetz gibt staatlichen, lokalen und Stammesregierungen ein Vetorecht gegen den Bau von Bundeslagern für radioaktive Abfälle. Die Bundesregierung darf keine Mittel für eine solche Anlage ausgeben, bevor sie die schriftliche Zustimmung aller betroffenen Gemeinden eingeholt hat. Diese Änderung stärkt die lokale Kontrolle der Bürger über die Umwelt- und Sicherheitsentscheidungen in ihrer unmittelbaren Nähe.
Wichtige Punkte
Die Bundesregierung muss die schriftliche Zustimmung des Gouverneurs des Bundesstaates und der lokalen Behörden einholen, bevor sie Gelder für den Bau eines Atommülllagers ausgibt.
Betroffene Indianerstämme und lokale Regierungen, durch deren Gebiet Abfälle transportiert werden, erhalten ebenfalls das Recht auf Zustimmung oder Ablehnung.
Die erforderliche Zustimmung muss in einer verbindlichen Vereinbarung formalisiert werden, die nur durch gegenseitige Zustimmung geändert oder widerrufen werden kann.
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Zusätzliche Informationen
Nuclear Waste Informed Consent Act
Drucknummer: S 404
Sponsor: Sen. Cortez Masto, Catherine [D-NV]
Startdatum: 2023-02-14