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Stärkere Aufsicht über Bundesunterlagen: Mehr Transparenz und digitale Rechenschaftspflicht.

Dieses Gesetz verschärft die Regeln für die Verwaltung und Aufbewahrung von Bundesunterlagen, insbesondere elektronischer Kommunikation, um die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Regierung zu erhöhen. Es schreibt vor, dass E-Mails hochrangiger Beamter als dauerhafte Aufzeichnungen behandelt werden müssen und dass alle Mitarbeiter bei ihrem Ausscheiden aus dem Dienst die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften bescheinigen müssen. Bürger profitieren von einem besseren öffentlichen Zugang zu Informationen darüber, wie lange Behörden ihre Dokumente aufbewahren, durch durchsuchbare Online-Zeitpläne.
Wichtige Punkte
Strengere Regeln für private Konten: Bundesbedienstete müssen dienstliche Aufzeichnungen von inoffiziellen Konten (einschließlich sozialer Medien) innerhalb von 20 Tagen auf offizielle Konten kopieren oder weiterleiten.
E-Mails von Führungskräften sind dauerhaft: Elektronische Nachrichten hochrangiger Beamter müssen als dauerhafte Aufzeichnungen gespeichert und leicht durchsuchbar sein.
Öffentliche Transparenz: Die Aufbewahrungspläne für Dokumente der Bundesbehörden müssen proaktiv in einer öffentlichen, durchsuchbaren Datenbank veröffentlicht werden.
Meldepflicht bei Zerstörung: Behördenleiter müssen den Archivar und den Kongress unverzüglich über den unrechtmäßigen Verlust oder die Zerstörung von Aufzeichnungen informieren.
Archivierung in Leistungsplänen: Anforderungen an die Aktenverwaltung müssen in die Leistungsstandards und -bewertungen der Mitarbeiter aufgenommen werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4042
Sponsor: Sen. Peters, Gary C. [D-MI]
Startdatum: 2024-03-21