Strengere Menschenrechtsprüfung für US-Spezialoperationsunterstützung im Ausland.
Das Gesetz verpflichtet zur strengen Überprüfung der Menschenrechtsbilanz ausländischer Einheiten, bevor diese Unterstützung von US-Spezialoperationen erhalten. Es verbietet die Verwendung von US-Geldern zur Unterstützung von Gruppen, bei denen glaubwürdige Informationen über schwere Menschenrechtsverletzungen vorliegen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor oder die Regierung des Empfängerlandes hat Korrekturmaßnahmen ergriffen. Dies soll sicherstellen, dass die US-Sicherheitshilfe den Menschenrechtsstandards entspricht.
Wichtige Punkte
Finanzierungsverbot: US-Gelder dürfen nicht zur Unterstützung ausländischer Einheiten verwendet werden, wenn glaubwürdige Informationen über schwere Menschenrechtsverletzungen vorliegen.
Obligatorische Prüfung: Das Verteidigungsministerium muss vor der Unterstützung alle glaubwürdigen Informationen über Menschenrechtsverletzungen in Absprache mit dem Außenministerium berücksichtigen.
Ausnahmen: Ein Verzicht auf das Verbot ist bei außergewöhnlichen Umständen oder bei Katastrophenhilfe/humanitären Notfällen möglich.
Berichterstattung: Die Berichte an den Kongress müssen eine detaillierte Beschreibung der Menschenrechtsbilanz der Empfänger enthalten.
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(hier erklärt).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4044
Sponsor: Sen. Van Hollen, Chris [D-MD]
Startdatum: 2024-03-21