Einschränkung der Einzelhaft: Neue Regeln für Einwanderungshaftanstalten
Dieses Gesetz schränkt die Anwendung von Einzelhaft und längerfristiger Trennung für Nichtstaatsbürger in Einwanderungshaftanstalten (ICE/CBP) stark ein. Ziel ist der Schutz der psychischen und physischen Gesundheit der Inhaftierten, insbesondere schutzbedürftiger Personen. Die Änderungen führen strenge zeitliche Begrenzungen, obligatorische psychische Untersuchungen und neue Aufsichtsmechanismen ein, einschließlich des Rechts, bei Verstößen eine Zivilklage einzureichen.
Wichtige Punkte
Einzelhaft ist streng auf maximal 8 Stunden innerhalb von 24 Stunden und 16 Stunden innerhalb von 7 Tagen begrenzt und nur bei unmittelbarer, erheblicher Bedrohung zulässig.
Schutzbedürftige Personen (z. B. mit schweren psychischen Erkrankungen, geistiger Behinderung, Schwangere oder Personen unter 25 Jahren) dürfen grundsätzlich nicht in Einzelhaft genommen werden.
Längerfristige Trennung ist auf 7 aufeinanderfolgende Tage begrenzt und erfordert täglich mindestens 10 Stunden außerhalb der Zelle sowie Zugang zu Gruppenaktivitäten und Rechtsbeistand.
Innerhalb von 6 Stunden nach Beginn der längerfristigen Trennung muss eine umfassende psychische Untersuchung durch einen lizenzierten Fachmann erfolgen, gefolgt von wöchentlichen Kontrollen.
Das Gesetz schafft ein privates Klagerecht, das es Personen, die durch Verstöße gegen diese Haftregeln verletzt wurden, ermöglicht, auf Schadensersatz und gerichtliche Anordnungen zu klagen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4119
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2024-04-15