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Steuerliche Neuklassifizierung von Einkünften aus Investmentmanagement (Carried Interest)

Dieses Gesetz ändert die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Beteiligungen an Investmentdienstleistungs-Personengesellschaften (Carried Interest). Nettokapitalgewinne aus solchen Beteiligungen werden als gewöhnliches Einkommen und nicht als Kapitalgewinne behandelt. Das Gesetz bezieht diese Einkünfte auch in die Ermittlung des Nettoverdienstes aus selbständiger Arbeit ein und führt eine Strafe für Unterzahlungen ein, die auf die Vermeidung dieser neuen Regeln zurückzuführen sind.
Wichtige Punkte
Einkommensumklassifizierung: Nettokapitalgewinne aus Beteiligungen an Investmentdienstleistungs-Personengesellschaften werden als gewöhnliches Einkommen behandelt.
Selbstständigkeitssteuer: Einkünfte oder Verluste aus Investmentdienstleistungen werden bei der Ermittlung des Nettoverdienstes aus selbständiger Arbeit berücksichtigt.
Steuerstrafen: Eine Strafe von 40 % wird auf den Teil einer Unterzahlung erhoben, der auf die Vermeidung dieser neuen Bestimmungen zurückzuführen ist (anstelle der üblichen 20 %).
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4123
Sponsor: Sen. Baldwin, Tammy [D-WI]
Startdatum: 2024-04-15