Sozialversicherungsgesetz für Geistliche: Einmalige Rückkehr zur Rentenversicherung
Dieses Gesetz bietet Geistlichen, die zuvor auf die Teilnahme an der Sozialversicherung verzichtet haben, eine einmalige Gelegenheit, wieder in das System einzutreten. Die Entscheidung zur Wiederaufnahme bedeutet, dass sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, aber im Gegenzug Anspruch auf staatliche Renten-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen erhalten. Diese Entscheidung ist endgültig.
Wichtige Punkte
Ein zeitlich begrenztes Fenster (bis zur Steuerfrist für das zweite Jahr nach 2025) wird geöffnet, damit Geistliche ihren früheren Verzicht auf die Sozialversicherung widerrufen können.
Der Widerruf ist dauerhaft; die Person kann sich danach nicht erneut von der Sozialversicherung befreien lassen.
Die Teilnahme sichert den Zugang zu Sozialversicherungsleistungen, erfordert jedoch die Zahlung von Selbstständigkeitssteuern.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4126
Sponsor: Sen. Britt, Katie Boyd [R-AL]
Startdatum: 2024-04-16