Verbot giftiger Chemikalien in Einweg-Getränkebehältern
Das Gesetz verbietet den Verkauf von Einweg-Getränkebehältern (bis zu 3 Liter), die bestimmte giftige Substanzen, einschließlich PFAS und Bisphenolverbindungen, enthalten, um die Verbrauchersicherheit und den Umweltschutz zu verbessern. Das Verbot tritt zwei Jahre nach Inkrafttreten in Kraft. Die von Einzelhändlern eingezogenen Bußgelder finanzieren lokale Zuschüsse zur Verbesserung der Wasser- und Abfallinfrastruktur, wobei ländliche und unterversorgte Gemeinden Vorrang haben.
Wichtige Punkte
Zwei Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes dürfen Einzelhändler keine Einweg-Getränkebehälter mehr verkaufen, die definierte giftige Substanzen wie PFAS enthalten, was die Sicherheit der Getränke erhöht.
Das Gesetz schränkt die Verwendung bestimmter Kunststoffe ein und begrenzt die Färbung von Flaschen auf transparentes Blau oder Grün, um sicherere Materialien zu fördern.
Die Bußgelder fließen in einen Fonds, der lokale Regierungen bei der Modernisierung von Wassersystemen, Recyclinganlagen und der Beseitigung von Schadstoffen unterstützt.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4186
Sponsor: Sen. Welch, Peter [D-VT]
Startdatum: 2024-04-18