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Schutz der Gemeinschaften vor Plastik: Neue Emissionsstandards und Reduzierung von Einwegprodukten.

Das Gesetz führt strenge Vorschriften für Kunststoffproduktionsanlagen ein, stoppt neue Genehmigungen und schreibt Umweltgerechtigkeitsprüfungen für bestehende Betriebe vor, um gefährdete Gemeinschaften vor Umweltverschmutzung zu schützen. Es legt bundesweite Ziele zur Reduzierung von Einwegplastik und zur Förderung von Mehrwegsystemen fest, was sich direkt auf Verbraucherverpackungen auswirkt und die Luft- und Wasserqualität in betroffenen Gebieten verbessert. Bürger erhalten mehr Einfluss auf Genehmigungsentscheidungen und profitieren von der Forschung zu Mikroplastik in Lebensmitteln und im menschlichen Körper.
Wichtige Punkte
Verhängung eines vorübergehenden Moratoriums für neue Genehmigungen für Kunststoffproduktionsanlagen und Verbot des Exports bestimmter Kunststoffprodukte.
Vorgeschriebene Umweltgerechtigkeitsprüfungen und Konsultationen mit den betroffenen Gemeinden vor der Erteilung oder Verlängerung von Genehmigungen für Anlagen.
Festlegung bundesweiter Reduktionsziele für Einwegplastikverpackungen (mind. 25 % bis 2034) und Mehrwegsysteme (mind. 30 % bis 2034).
Vorschrift zur kontinuierlichen Überwachung der Luft- und Wasseremissionen von Kunststoffanlagen, mit dem Ziel von Null-Ableitungsgrenzwerten für bestimmte toxische Schadstoffe.
Finanzierung von Studien zu Mikroplastik in Lebensmitteln und im menschlichen Körper sowie Zuschüsse für Landwirte zur Einführung biologisch abbaubarer Alternativen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4194
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2024-04-18