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Bundesweites Verbot von privatem Besitz und Handel mit Primaten.

Dieses Gesetz verbietet den Kauf, Verkauf, Transport und Besitz der meisten nichtmenschlichen Primatenarten (Affen, Schimpansen, Gorillas usw.) durch Privatpersonen auf Bundesebene. Bürger, die bereits solche Tiere besitzen, müssen diese innerhalb von 180 Tagen registrieren und strenge Auflagen (wie Zucht- und Kontaktverbote) einhalten, um sie legal behalten zu dürfen. Ziel ist die Eindämmung des privaten Heimtierhandels mit Primaten.
Wichtige Punkte
Einführung eines bundesweiten Verbots des Erwerbs, Verkaufs und Transports aller Primatenarten (Affen, Lemuren, Gorillas) im zwischenstaatlichen und internationalen Handel.
Aktuelle private Besitzer von Primaten müssen ihre Tiere innerhalb von 180 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes registrieren lassen.
Registrierte Tiere dürfen weder gezüchtet noch verkauft werden, und direkter Kontakt mit der Öffentlichkeit ist untersagt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4206
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2024-04-30