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Wahlregistrierung an Schulen: Jährliche Aktionen und Kostenerstattung.

Dieses Gesetz verpflichtet alle öffentlichen Gymnasien, jährlich obligatorische Wählerregistrierungsaktionen für berechtigte Schüler durchzuführen. Ziel ist es, jungen Bürgern ab 17 Jahren die einfache Registrierung zur Wahl zu ermöglichen, solange sie noch zur Schule gehen, und so die Bürgerbeteiligung zu erhöhen. Die Schulen erhalten Bundeszuschüsse zur Deckung der Kosten für diese Aktionen.
Wichtige Punkte
Alle öffentlichen Gymnasien werden zu offiziellen Wählerregistrierungsstellen ernannt.
Schulen müssen mindestens einmal jährlich Registrierungsaktionen für wahlberechtigte Schüler (ab 17 Jahren) durchführen.
Bundeszuschüsse stehen zur Verfügung, um die Schulen für die angemessenen Kosten dieser Registrierungsaktivitäten zu entschädigen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4211
Sponsor: Sen. Butler, Laphonza R. [D-CA]
Startdatum: 2024-04-30