Hilfe für Überlebende von Menschenhandel: Aufhebung von Urteilen und Löschung von Verhaftungen.
Das Gesetz ermöglicht es Überlebenden von Menschenhandel, die Aufhebung bestimmter Bundesverurteilungen und die Löschung von Verhaftungsunterlagen zu beantragen, wenn die Straftaten eine direkte Folge ihrer Viktimisierung waren. Diese Änderungen sollen alltägliche Hindernisse beseitigen, wie Schwierigkeiten bei der Job- oder Wohnungssuche, indem der Status der Person vor der Verhaftung oder Verurteilung wiederhergestellt wird. Zusätzlich können derzeit inhaftierte Personen eine Strafminderung beantragen, wenn ihre Straftat direkt mit ihrer Rolle als Opfer von Menschenhandel zusammenhing.
Wichtige Punkte
Aufhebung von Verurteilungen: Opfer können die Aufhebung von Bundesverurteilungen wegen gewaltfreier Straftaten (Level A) beantragen, wenn diese direkt durch den Menschenhandel verursacht wurden.
Löschung von Verhaftungen: Bundesverhaftungsunterlagen für gewaltfreie Straftaten (Level A) und bestimmte andere Straftaten (Level C) können gelöscht werden, wenn das Verhalten direkt mit der Rolle als Opfer zusammenhing.
Strafmilderung: Inhaftierte Personen, die wegen Level A- oder Level B-Straftaten (außer Gewaltverbrechen gegen Kinder) verurteilt wurden, können eine Reduzierung ihrer Haftstrafe beantragen, wenn die Straftat eine direkte Folge des Menschenhandels war.
Vertraulichkeit: Anträge auf Rechtsbehelfe und zugehörige Dokumente werden unter Verschluss eingereicht, um die Identität der Überlebenden zu schützen.
Keine Gebühren: Für die Einreichung von Anträgen im Rahmen dieses Gesetzes fallen keine Gebühren an.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4214
Sponsor: Sen. Gillibrand, Kirsten E. [D-NY]
Startdatum: 2024-04-30