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Leichterer Zugang zu Darlehen für neue Landwirte und Viehzüchter.

Das Gesetz beseitigt die Anforderung einer Bluts- oder Eheverwandtschaft für Personen, die sich um Bundesdarlehen für angehende Landwirte und Viehzüchter bewerben. Diese Änderung stellt sicher, dass nicht verwandte Personen, die gemeinsam ein landwirtschaftliches Unternehmen gründen möchten, gleiche Chancen auf finanzielle Unterstützung haben. Dies öffnet die Landwirtschaft für eine breitere Palette neuer Unternehmer.
Wichtige Punkte
Abschaffung der Verwandtschaftsanforderung (Blut oder Ehe) bei der Beantragung von Darlehen für angehende Landwirte und Viehzüchter.
Erweiterung des Zugangs zu Bundesfinanzierung für neue landwirtschaftliche Partnerschaften und Unternehmungen ohne familiäre Bindungen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4219
Sponsor: Sen. Welch, Peter [D-VT]
Startdatum: 2024-05-01