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Begrenzung der Forschungsgemeinkosten für reiche Universitäten

Dieses Gesetz begrenzt, wie viel Geld aus staatlichen Forschungszuschüssen Universitäten für Verwaltungskosten (indirekte Kosten) verwenden dürfen. Die reichsten Institutionen mit Stiftungsvermögen über 5 Milliarden Dollar dürfen überhaupt keine indirekten Kosten mehr berechnen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Steuergelder direkt für die Forschung und nicht zur Subventionierung des Verwaltungsaufwands wohlhabender Einrichtungen verwendet werden.
Wichtige Punkte
Die reichsten Universitäten (mit Stiftungsvermögen über 5 Mrd. USD) verlieren das Recht, Verwaltungsgemeinkosten aus Bundesforschungszuschüssen zu erheben.
Andere Universitäten erhalten Obergrenzen für Verwaltungskosten: 8% oder 15% des Zuschusswertes, abhängig von der Größe ihres Stiftungsvermögens.
Es wird eine jährliche Berichtspflicht eingeführt, die detailliert aufzeigt, wofür die erstatteten Verwaltungskosten verwendet werden, einschließlich der Ausgaben für Personal im Bereich Diversität und Inklusion (DEI).
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4247
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2024-05-02