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Befreiung von weniger tödlichen Geräten von Waffenrecht und Steuern.

Dieses Gesetz nimmt spezielle Projektilgeräte mit geringer Geschwindigkeit, die keine tödlichen oder schweren Verletzungen verursachen sollen, aus der Definition von „Schusswaffen“ im Bundesrecht heraus. Es befreit sie auch von den entsprechenden Bundesverbrauchsteuern und Registrierungspflichten. Ziel ist es, die Nutzung weniger tödlicher Technologien zu fördern und diese Geräte potenziell zugänglicher und günstiger zu machen.
Wichtige Punkte
Geräte, die Projektile mit weniger als 500 Fuß pro Sekunde abfeuern und keine schweren Verletzungen verursachen sollen, gelten nicht mehr als Schusswaffen.
Diese weniger tödlichen Geräte und ihre Munition sind von der Bundesverbrauchsteuer auf Waffen befreit, was die Anschaffungskosten senken kann.
Die Geräte unterliegen nicht den strengen Registrierungsregeln des National Firearms Act (NFA).
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4255
Sponsor: Sen. Sinema, Kyrsten [I-AZ]
Startdatum: 2024-05-02