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Besserer Sprachzugang für Hypothekennehmer mit begrenzten Englischkenntnissen.

Dieses Gesetz verpflichtet Hypothekengeber und -dienstleister, wichtige Informationen und Dienstleistungen in der bevorzugten Sprache von Kreditnehmern mit begrenzten Englischkenntnissen bereitzustellen. Es schreibt die Erstellung eines Standardformulars zur Sprachpräferenz und die Übersetzung wichtiger Hypothekendokumente in die 8 am häufigsten gesprochenen Nicht-Englisch-Sprachen vor. Dies soll das Verständnis der Kreditbedingungen verbessern und die Eigentumsrechte schützen.
Wichtige Punkte
Einführung eines Standardformulars zur Erfassung der bevorzugten Sprache des Kreditnehmers, das bei Anträgen und wichtigen Mitteilungen beigefügt werden muss.
Hypothekenunternehmen müssen qualifizierte mündliche Dolmetscherdienste für die gesamte Kommunikation mit Kreditnehmern anbieten, die eine andere Sprache als Englisch bevorzugen.
Bundesbehörden müssen wichtige Hypothekendokumente (vitale Dokumente) in die 8 am häufigsten gesprochenen Nicht-Englisch-Sprachen übersetzen.
Erleichterung der Suche nach zugelassenen Wohnberatern, die Unterstützung in der bevorzugten Sprache des Kunden anbieten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4265
Sponsor: Sen. Butler, Laphonza R. [D-CA]
Startdatum: 2024-05-07