arrow_back Bürgeraudit
Teilen share

Begrenzung der Telearbeit für Bundesbedienstete auf 40% und Überwachung der Produktivität

Dieses Gesetz schränkt die Telearbeit für Bundesbedienstete ein und legt eine Obergrenze von 40% der Arbeitstage pro Abrechnungszeitraum fest. Bundesbehörden müssen Telearbeiter mittels technischer Mittel überwachen und dem Kongress jährlich über Produktivitätskennzahlen sowie negative Auswirkungen der Telearbeit, wie Kosten oder Sicherheitslücken, berichten. Behördenleiter können diese Grenze weiter einschränken oder in bestimmten Fällen aufheben, beispielsweise für Ehepartner von Militärangehörigen oder Mitarbeiter mit hochspezialisiertem Fachwissen.
Wichtige Punkte
Telearbeitslimit: Bundesbedienstete dürfen maximal 40% der Arbeitstage pro Abrechnungszeitraum Telearbeit leisten.
Überwachungspflicht: Behörden müssen technische Fernmittel und andere Methoden zur Überwachung und Bewertung von Mitarbeitern während der Telearbeit einsetzen.
Ausnahmen: Die 40%-Grenze kann u. a. für Ehepartner von Militär- oder Polizeibeamten sowie für Mitarbeiter mit hochspezialisiertem Fachwissen aufgehoben werden.
Jährliche Berichterstattung: Behörden müssen dem Kongress jährlich über Produktivitätskennzahlen, Hindernisse bei der Durchsetzung der Begrenzung und negative Auswirkungen der Telearbeit berichten.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
Status: Abgelaufen
Bürgerwille
Stimmen werden geprüft…
Ich unterstütze
Ich lehne ab
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4266
Sponsor: Sen. Romney, Mitt [R-UT]
Startdatum: 2024-05-07