Vorgeschlagene Verfassungsänderung: Erfordernis eines ausgeglichenen Bundeshaushalts.
Dieser Verfassungsänderungsvorschlag schreibt vor, dass die Bundesregierung in einem bestimmten Jahr nicht mehr ausgeben darf, als sie einnimmt, um die Staatsverschuldung zu begrenzen. Obwohl dies die Haushaltsdisziplin fördert, sieht die Regel Ausnahmen für Kriegszeiten, schwere Wirtschaftskrisen vor und schließt die Sozialversicherungs- und Medicare-Treuhandfonds ausdrücklich von der Hauptberechnung aus. Bürger könnten mit Kürzungen in nicht ausgenommenen Bundesprogrammen oder Steuererhöhungen konfrontiert werden, um das Gleichgewicht zu halten.
Wichtige Punkte
Die Bundesausgaben dürfen die Einnahmen nicht überschreiten, es sei denn, 3/5 beider Häuser des Kongresses stimmen ausdrücklich für ein Defizit.
Die Regel des ausgeglichenen Haushalts wird bei erklärten Kriegen oder schweren Wirtschaftsabschwüngen (z. B. Arbeitslosigkeit über 7% oder Null-BIP-Wachstum für zwei Quartale) automatisch ausgesetzt.
Sozialversicherungs- und Medicare-Fonds sind von der Haushaltsberechnung ausgenommen und vor gerichtlich angeordneten Leistungskürzungen geschützt, es sei denn, die Fonds werden zahlungsunfähig.
Die Änderung würde fünf Jahre nach ihrer Ratifizierung durch die Bundesstaaten in Kraft treten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4268
Sponsor: Sen. Tester, Jon [D-MT]
Startdatum: 2024-05-07