Erweiterung der Flugverbotsliste für Terrorunterstützer und Anstifter zur Gewalt.
Dieses Gesetz erweitert die Kriterien für die Aufnahme von Personen in die bundesweite Flugverbotsliste (No Fly List). Es zielt auf Personen ab, die offen ausländische Terrororganisationen unterstützen oder zu Gewaltverbrechen gegen jüdische Personen aufgrund ihrer Rasse oder Religion aufrufen. Für Bürger bedeutet dies strengere Sicherheitskontrollen und Reisebeschränkungen für Personen, die sich an solchen Aktivitäten beteiligen. Es führt auch einen Mechanismus ein, bei dem disziplinarische Maßnahmen von Hochschulen zu bundesweiten Reisebeschränkungen führen können.
Wichtige Punkte
Das FBI muss Personen, die offen Unterstützung für ausgewiesene ausländische Terrororganisationen (z. B. Hamas, IRGC) bekunden, auf die Flugverbotsliste setzen.
Das Flugverbot gilt auch für Personen, die andere dazu anstiften oder überreden, Gewaltverbrechen gegen jüdische Personen aufgrund ihrer Rasse oder Religion zu begehen.
Studenten und Professoren, die von ihren Hochschulen wegen solchen Verhaltens disziplinarisch bestraft wurden, werden ebenfalls auf die Liste gesetzt.
Die Folge ist der Verlust der Möglichkeit, Flugreisen innerhalb der USA und international durchzuführen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4274
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2024-05-07