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Aufhebung von Medienbesitzgrenzen und Erleichterung von Fusionen für lokale Nachrichten.

Das Gesetz hebt die bundesweiten Beschränkungen für die Anzahl der Radio- und Fernsehsender auf, die ein einzelnes Unternehmen besitzen darf, und erlaubt den gemeinsamen Besitz von Zeitungen und Rundfunksendern. Dies könnte zu einer stärkeren Medienkonzentration führen und möglicherweise die Vielfalt der Nachrichtenquellen für Bürger in lokalen Märkten verringern. Darüber hinaus gewährt das Gesetz lokalen Nachrichtenanbietern vorübergehend einen Kartellrechtsschutz, um kollektive Verhandlungen mit großen Online-Plattformen über die Verbreitung ihrer Inhalte zu ermöglichen.
Wichtige Punkte
Besitzgrenzen aufgehoben: Ein einzelnes Unternehmen kann eine unbegrenzte Anzahl von Radio- und Fernsehsendern besitzen.
Cross-Ownership erlaubt: Das Verbot des gleichzeitigen Besitzes einer Tageszeitung und eines Rundfunksenders im selben Markt wird aufgehoben.
Schwächere Kartellprüfung: Medienübernahmen werden erleichtert, indem die kartellrechtliche Prüfung der Marktanteile im Rundfunk- und Zeitungsmarkt gelockert wird.
Kollektive Verhandlungen: Lokale Nachrichtenanbieter erhalten ein 4-Jahres-Fenster, um gemeinsam mit großen Online-Plattformen über Vertriebsbedingungen zu verhandeln.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4291
Sponsor: Sen. Paul, Rand [R-KY]
Startdatum: 2024-05-08