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Verbot gefährlicher Wasserperlen, die als Spielzeug für Kinder verkauft werden.

Dieses Gesetz verbietet den Verkauf kleiner, stark saugfähiger Wasserperlen, die als Spielzeug oder Lernmaterial vermarktet werden, da sie eine ernste Gefahr beim Verschlucken darstellen. Diese Perlen können im Körper von Kindern stark anschwellen und schwere Verletzungen oder den Tod verursachen. Für Wasserperlen, die für andere Zwecke verwendet werden, sind strenge Warnhinweise vorgeschrieben.
Wichtige Punkte
Verbot von Wasserperlen, die im trockenen Zustand klein sind und bei Kontakt mit Wasser stark aufquellen, wenn sie als Spielzeug oder Lernmaterial für Kinder bestimmt sind.
Die Verbraucherschutzkommission (CPSC) muss neue Sicherheitsstandards und obligatorische Warnhinweise für nicht verbotene Wasserperlen festlegen.
Ziel ist es, Kinder vor inneren Verletzungen zu schützen, indem gefährliche Produkte vom Markt genommen werden.
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Zusätzliche Informationen
Esther’s Law
Drucknummer: S 4298
Sponsor: Sen. Baldwin, Tammy [D-WI]
Startdatum: 2024-05-09