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Call Center Schutz: Standortoffenlegung und Strafen für Verlagerung ins Ausland.

Das Gesetz verpflichtet Kundendienstmitarbeiter, ihren physischen Standort zu Beginn jeder Kommunikation offenzulegen. Verbraucher erhalten dadurch das Recht, eine Weiterleitung zu einem in den USA ansässigen Mitarbeiter zu verlangen, falls der aktuelle Mitarbeiter im Ausland sitzt. Unternehmen, die Call Center ins Ausland verlagern, werden öffentlich gelistet und verlieren für fünf Jahre den Anspruch auf staatliche Zuschüsse und Darlehen, um Arbeitsplätze in den USA zu sichern.
Wichtige Punkte
Verbraucherwissen: Kundendienstmitarbeiter müssen ihren physischen Standort (z. B. Land) zu Beginn jeder Kommunikation offenlegen.
Übertragungsrecht: Ist der Mitarbeiter im Ausland, kann der Verbraucher eine Weiterleitung zu einem in den USA ansässigen Mitarbeiter verlangen.
Finanzielle Konsequenzen: Unternehmen, die Call Center ins Ausland verlagern, sind für 5 Jahre von Bundeszuwendungen und garantierten Darlehen ausgeschlossen.
Arbeitsplatzsicherung: Call Center-Arbeiten im Rahmen von Bundesaufträgen müssen ausschließlich innerhalb der Vereinigten Staaten durchgeführt werden.
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Drucknummer: 118_S_4300
Sponsor: Sen. Casey, Robert P., Jr. [D-PA]
Startdatum: 2024-05-09