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Befreiung von Wohnsitzauflage für ausländische Lehrer in ländlichen und Stammesgebieten

Das Gesetz erleichtert es Schulen in ländlichen und Stammesgebieten, ausländische Lehrkräfte einzustellen. Es ermöglicht Bundesstaaten und Indianerstämmen, auf die zweijährige Wohnsitzauflage im Ausland für Lehrer zu verzichten, wenn diese sich verpflichten, mindestens drei Jahre lang in diesen unterversorgten Gebieten zu arbeiten. Dies soll dem Lehrermangel entgegenwirken und die Bildungsqualität verbessern.
Wichtige Punkte
Gouverneure der Bundesstaaten und Stammesregierungen erhalten die Befugnis, eine Befreiung von der zweijährigen Wohnsitzauflage für ausländische Pädagogen zu beantragen.
Lehrkräfte müssen eine Vollzeitstelle an einer Grund- oder Sekundarschule in einem ländlichen oder Stammesgebiet nachweisen und sich zu einer mindestens dreijährigen Tätigkeit verpflichten.
Die Anzahl der Befreiungen ist auf 30 pro Bundesstaat und Geschäftsjahr begrenzt.
Die Regelung ermöglicht es den begünstigten Lehrkräften, ihren Visastatus zu ändern, um ihren beruflichen Verpflichtungen in den USA nachzukommen.
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Drucknummer: 118_S_4301
Sponsor: Sen. Thune, John [R-SD]
Startdatum: 2024-05-09