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Umweltrecht: Neue Fristen für Bürgerklagen und schnellere Gerichtsurteile.

Dieses Gesetz ändert die Regeln, nach denen Bürger Unternehmen oder die Regierung wegen Verstößen gegen Gesetze zum Schutz von Luft, Wasser und gefährdeten Arten verklagen können. Die erforderliche Wartezeit vor Einreichung einer Klage wird von 60 auf 120 Tage verlängert. Entscheidend ist, dass eine strenge 120-Tage-Frist für die tatsächliche Klageerhebung nach Ablauf der Wartezeit eingeführt wird; wird diese Frist versäumt, erlischt das Klagerecht basierend auf der ursprünglichen Mitteilung.
Wichtige Punkte
Die obligatorische Meldefrist, bevor Bürger Klagen nach dem Luft-, Wasser- und Artenschutzgesetz einreichen können, wird von 60 auf 120 Tage verlängert.
Es wird eine strenge neue Frist eingeführt: Wird die Klage nicht innerhalb von 120 Tagen nach Ablauf der Wartezeit eingereicht, erlischt das Klagerecht.
Berufungsgerichte müssen endgültige Urteile in diesen Umweltfällen innerhalb von maximal einem Jahr fällen, um die Verfahren zu beschleunigen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4307
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2024-05-09