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Einzug von Bundesrenten bei Verurteilung wegen Sexualstraftaten

Dieses Gesetz verbietet die Auszahlung von steuerfinanzierten Renten und Ruhegehältern an ehemalige Bundesbedienstete, die wegen bestimmter Sexualstraftaten verurteilt wurden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass öffentliche Gelder nicht zur Finanzierung der Altersversorgung von Personen verwendet werden, die nach Inkrafttreten des Gesetzes schwerer Sexualdelikte für schuldig befunden wurden. Dies betrifft unter anderem Ausbeutung und Menschenhandel.
Wichtige Punkte
Bundesbedienstete, die wegen schwerer Sexualstraftaten (bundes- oder landesrechtlich) verurteilt werden, verlieren ihren Anspruch auf staatliche Pensionen.
Die Einziehung gilt für Verurteilungen, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes erfolgen.
Die Maßnahme soll verhindern, dass Steuergelder zur Finanzierung der Altersversorgung verurteilter Sexualstraftäter verwendet werden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4321
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2024-05-14