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Erweiterung der VA-Wohnungsbaudarlehensberechtigung für Garde- und Reservisten.

Dieses Gesetz erweitert die Berechtigung für staatlich garantierte Wohnungsbaudarlehen des Veteranenministeriums (VA) auf bestimmte Mitglieder der Nationalgarde und der Reserve. Personen, die mindestens 90 aufeinanderfolgende Tage aktiven Dienst zu Ausbildungszwecken (außer Grundausbildung) geleistet haben, können nun diese Darlehen in Anspruch nehmen. Dies stellt einen direkten finanziellen Vorteil dar und erleichtert den berechtigten Militärangehörigen den Kauf eines Eigenheims.
Wichtige Punkte
Neue VA-Darlehensberechtigung: Mitglieder der Garde und der Reserve, die mindestens 90 aufeinanderfolgende Tage aktiven Ausbildungsdienst (keine Grundausbildung) geleistet haben, erhalten Anspruch auf VA-garantierte Wohnungsbaudarlehen.
Finanzieller Vorteil: Der Zugang zu VA-Darlehen bietet oft bessere Konditionen (z. B. keine Anzahlung), was den Immobilienerwerb erleichtert.
Zeitliche Anforderung: Der qualifizierende Dienst muss an oder nach dem Tag stattgefunden haben, der sechs Jahre vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes liegt.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4323
Sponsor: Sen. Shaheen, Jeanne [D-NH]
Startdatum: 2024-05-14