Obligatorische Offenlegung von Pensionsfonds vor Gewerkschaftswahlen.
Dieses Gesetz verpflichtet Gewerkschaften, Arbeitnehmern mindestens drei Tage vor jeder Gewerkschaftswahl detaillierte Finanzberichte über ihre Pensionspläne (Defined Benefit Plans) vorzulegen. Bei Unterdeckung des Pensionsfonds muss die Gewerkschaft zusätzlich einen kostenlosen, unabhängigen Finanzexperten zur Verfügung stellen. Ziel ist es, den Arbeitnehmern volle Transparenz über ihre Altersvorsorge zu gewährleisten, bevor sie über die Vertretung durch die Gewerkschaft abstimmen.
Wichtige Punkte
Gewerkschaften müssen den Finanzierungsgrad (Vermögen vs. Verbindlichkeiten) der Pensionspläne vor Wahlen offenlegen.
Bei Unterdeckung müssen Arbeitnehmer über mögliche Leistungskürzungen und die geschätzte Auszahlung der Bundesversicherung (PBGC) informiert werden.
Lügen oder Irreführung über den Status des Pensionsfonds führen zu strafrechtlichen Sanktionen und können die Wahlergebnisse ungültig machen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4328
Sponsor: Sen. Cassidy, Bill [R-LA]
Startdatum: 2024-05-14