Kostenlose psychische Gesundheitsversorgung und Suchtbehandlung während und nach der Schwangerschaft.
Dieses Gesetz beseitigt Zuzahlungen (wie Selbstbehalte oder Eigenbeteiligungen) für psychische Gesundheitsdienste und Suchtbehandlungsdienste für schwangere Personen und für ein Jahr nach der Geburt. Gruppen- und Einzelkrankenversicherungen müssen diese Leistungen vollständig übernehmen, sofern sie von Vertragsärzten erbracht werden. Ziel ist es, finanzielle Hürden für den Zugang zu dieser wichtigen Versorgung zu beseitigen.
Wichtige Punkte
Keine Zuzahlungen: Versicherungen dürfen von der Diagnose der Schwangerschaft bis ein Jahr nach der Geburt keine Kostenbeteiligung für psychische Gesundheits- oder Suchtbehandlungsdienste verlangen.
Kontinuität der Versorgung: Stellt sicher, dass Patientinnen, die während der Schwangerschaft mit einer Behandlung begonnen haben, diese ein Jahr lang nach der Geburt beim selben Anbieter fortsetzen können.
Geltungsbereich: Die Regelung gilt für alle Gruppen- und Einzelkrankenversicherungen, die diese Leistungen anbieten, einschließlich Telemedizin.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4331
Sponsor: Sen. Shaheen, Jeanne [D-NH]
Startdatum: 2024-05-14