Eltern-Studiendarlehenserlass bei dauerhafter Behinderung des Kindes
Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Entlassung von Bundesstudiendarlehen, die von Eltern aufgenommen wurden (Parent PLUS Loans), zu ermöglichen, wenn der Student, für den das Darlehen aufgenommen wurde, dauerhaft und vollständig behindert wird. Diese Änderung soll die finanzielle Belastung für Eltern mindern, die für Schulden verantwortlich sind, während ihr Kind aufgrund einer schweren, langfristigen Behinderung keiner wesentlichen Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Die neuen Regeln gelten für alle bestehenden und zukünftigen Darlehen, unabhängig vom Beginn der Behinderung.
Wichtige Punkte
Persönliche Finanzen: Eltern, die Studiendarlehen für ihr Kind aufgenommen haben (Parent PLUS Loans), können eine Schuldenentlassung beantragen, wenn ihr Kind dauerhaft behindert wird.
Definition der Behinderung: Die Entlassung ist möglich, wenn der Student aufgrund einer medizinisch feststellbaren Beeinträchtigung, die voraussichtlich mindestens 60 Monate (5 Jahre) andauert, keiner wesentlichen Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Anwendbarkeit: Die neuen Regeln gelten für alle ausstehenden Darlehen, die von einem Elternteil aufgenommen wurden, unabhängig davon, wann das Darlehen aufgenommen wurde oder wann die Behinderung des Studenten begann.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4333
Sponsor: Sen. Vance, J. D. [R-OH]
Startdatum: 2024-05-14