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Erleichterte Einbürgerung für nicht-staatsbürgerliche Veteranen im Ausland.

Dieses Gesetz soll den Einbürgerungsprozess für nicht-staatsbürgerliche Veteranen vereinfachen, die aus den USA abgeschoben wurden oder derzeit unzulässig im Ausland leben. Es schreibt vor, dass Einbürgerungsprüfungen, biometrische Datenerfassung und der Treueeid in zugänglichen US-Häfen, Botschaften oder Konsulaten durchgeführt werden müssen. Diese Änderung stellt sicher, dass Veteranen, die dem Land gedient haben, ihren Weg zur Staatsbürgerschaft abschließen können, ohne das US-Territorium betreten zu müssen.
Wichtige Punkte
Nicht-staatsbürgerliche Veteranen, die abgeschoben wurden oder unzulässig sind, können nun die letzten Schritte des Einbürgerungsprozesses außerhalb der USA abschließen.
Einbürgerungsprüfungen, Fingerabdrücke und der Treueeid werden in US-Botschaften, Konsulaten oder Einreisehäfen angeboten.
Die Regelungen gelten für alle berechtigten Veteranen, unabhängig vom Datum ihrer Entlassung oder Ausreise.
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Status: Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4377
Sponsor: Sen. Duckworth, Tammy [D-IL]
Startdatum: 2024-05-21