Purple Heart Veteranen dürfen Bildungsleistungen an Familienmitglieder übertragen.
Das Gesetz erlaubt Veteranen, die mit dem Purple Heart ausgezeichnet wurden (für Dienste ab dem 11. September 2001), ungenutzte Bildungsbeihilfen nach dem 11. September (maximal 36 Monate) an berechtigte Familienmitglieder, wie Ehepartner oder Kinder, zu übertragen. Diese Änderung unterstützt direkt die Ausbildung der Angehörigen von Veteranen, die Opfer im Dienst erbracht haben. Die übertragenen Leistungen sind geschützt, da sie im Falle einer Scheidung nicht als eheliches Vermögen gelten.
Wichtige Punkte
Empfänger des Purple Heart können bis zu 36 Monate ungenutzter Post-9/11-Bildungsbeihilfen an berechtigte Angehörige (Ehepartner oder Kinder) übertragen.
Kinder dürfen die Leistungen erst nach Abschluss der Sekundarschule oder dem Erreichen des 18. Lebensjahres nutzen.
Die Nutzung der Leistungen durch Kinder ist in der Regel auf das Alter von 26 Jahren begrenzt, mit Ausnahmen für Hauptpflegepersonen von schwer verletzten Veteranen oder bei Schulschließungen.
Übertragene Ansprüche dürfen nicht als eheliches Vermögen behandelt werden, das bei einer Scheidung aufgeteilt wird.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4396
Sponsor: Sen. Murray, Patty [D-WA]
Startdatum: 2024-05-23