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Ende der Inhaftierung Jugendlicher für nicht-strafbare Statusdelikte.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Inhaftierung von Jugendlichen in geschlossenen Einrichtungen ausschließlich wegen sogenannter Statusdelikte (wie Schulschwänzen oder Weglaufen) zu beenden. Es schafft eine Ausnahmeregelung ab, die es Richtern erlaubte, Jugendliche bei Verstoß gegen eine gerichtliche Anordnung festzuhalten. Die maximale Haftdauer wird sofort von 7 auf 3 Tage reduziert und auf einmal pro Halbjahr begrenzt, um junge Menschen vor negativen Einflüssen zu schützen.
Wichtige Punkte
Verbot der Inhaftierung Jugendlicher in geschlossenen Einrichtungen wegen Statusdelikten (z. B. Weglaufen, Schulschwänzen).
Die maximale Haftdauer bei Verstoß gegen eine gerichtliche Anordnung wird von 7 auf 3 Tage verkürzt.
Eine solche Inhaftierung ist nur einmal innerhalb von sechs Monaten zulässig.
Bundesstaaten müssen diese Praxis innerhalb eines Jahres einstellen, um weiterhin Bundesmittel für die Jugendgerichtsbarkeit zu erhalten.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4474
Sponsor: Sen. Casey, Robert P., Jr. [D-PA]
Startdatum: 2024-06-05