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Ende der Zwangsschlichtung: Arbeitnehmer erhalten Klagerecht vor Gericht zurück.

Dieses Gesetz erklärt Vertragsklauseln für ungültig, die Arbeitnehmer dazu zwingen, Streitigkeiten ausschließlich durch Schlichtung statt vor Gericht beizulegen. Die Änderung stellt das Recht von Arbeitnehmern und unabhängigen Auftragnehmern wieder her, Arbeitgeber zu verklagen und sich Sammelklagen anzuschließen, wenn es um Löhne, Diskriminierung oder Kündigung geht. Ziel ist es, die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern und das Machtungleichgewicht zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen zu verringern.
Wichtige Punkte
Verbot von Klauseln in Arbeitsverträgen, die im Voraus eine Schlichtung bei Arbeitsstreitigkeiten vorschreiben (z.B. bei Lohn- oder Kündigungsstreitigkeiten).
Arbeitnehmer dürfen Arbeitgeber vor Gericht verklagen und haben das Recht, an Sammelklagen teilzunehmen.
Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht bestrafen oder bedrohen, wenn diese die Unterzeichnung einer Schlichtungsvereinbarung ablehnen.
Gerichte, nicht Schlichter, entscheiden über die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit von Schlichtungsvereinbarungen bei Arbeitsstreitigkeiten.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4502
Sponsor: Sen. Murray, Patty [D-WA]
Startdatum: 2024-06-11