Gewissensschutzgesetz: Diskriminierungsverbot für Gesundheitsdienstleister bei Ablehnung von Abtreibungen.
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Rechte von medizinischem Personal und Einrichtungen zu stärken, die sich aus Gewissensgründen weigern, an Abtreibungen teilzunehmen. Es verbietet der Bundesregierung und Empfängern von Bundesmitteln, Gesundheitseinrichtungen zu diskriminieren oder zu bestrafen, weil sie keine Abtreibungen durchführen, bezahlen oder erleichtern. Betroffene Bürger und Organisationen erhalten das Recht, direkt vor Gericht zu klagen, um Entschädigung und Unterlassung zu erwirken.
Wichtige Punkte
Diskriminierungsverbot: Gesundheitsdienstleister, einschließlich Ärzte, Apotheker und Versicherer, dürfen nicht diskriminiert werden, wenn sie sich weigern, an Abtreibungen teilzunehmen oder diese zu finanzieren.
Direktes Klagerecht: Betroffene Personen oder Einrichtungen können bei Verletzung ihrer Gewissensrechte sofort eine Zivilklage einreichen, ohne vorher administrative Verfahren durchlaufen zu müssen.
Stärkere Durchsetzung: Das Gesundheitsministerium (HHS) wird ermächtigt, die Einhaltung der Gewissensschutzgesetze durchzusetzen, notfalls durch die Einstellung von Bundesfinanzhilfen für nicht konforme Staaten oder Organisationen.
Umfassender Schutz: Die Definition von 'Gesundheitseinrichtung' ist breit gefasst und umfasst Einzelpersonen, Krankenhäuser, Apotheken, Versicherungspläne und Ausbildungsprogramme.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4524
Sponsor: Sen. Lankford, James [R-OK]
Startdatum: 2024-06-12