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Bau von Küstenwachschiffen in NATO-Werften zur Senkung der Beschaffungskosten.

Das Gesetz führt eine Ausnahme von der Regel ein, dass Schiffe der Küstenwache nur im Inland gebaut werden dürfen. Es erlaubt den Bau in Werften von NATO-Ländern oder indopazifischen Partnern, wenn dies kostengünstiger ist als in den USA, um Steuergelder zu sparen. Ziel ist es, die Einsatzbereitschaft der Küstenwache durch effizientere Beschaffung zu verbessern.
Wichtige Punkte
Die Küstenwache darf Schiffe oder deren Hauptkomponenten in Werften von NATO-Ländern oder indopazifischen Verbündeten bauen lassen.
Voraussetzung ist, dass die Baukosten im Ausland niedriger sind als in US-Werften, was zu potenziellen Einsparungen führt.
Es muss eine Sicherheitszertifizierung vorliegen, dass die ausländische Werft nicht von einem chinesischen Unternehmen betrieben oder besessen wird.
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Drucknummer: 118_S_4530
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Startdatum: 2024-06-13