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Verbot von Regierungsaufträgen für ins Ausland verlegte US-Unternehmen

Dieses Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen, die ihren Hauptsitz ins Ausland verlegt haben, um US-Steuern zu umgehen (sogenannte 'invertierte inländische Unternehmen'), Bundesaufträge erhalten. Dies stellt sicher, dass Steuergelder hauptsächlich zur Unterstützung von Unternehmen verwendet werden, die ihre Geschäftstätigkeit und Steuerpflichten in den Vereinigten Staaten beibehalten. Das Verbot gilt für zivile und Verteidigungsaufträge sowie für große Unteraufträge.
Wichtige Punkte
Die Bundesregierung darf keine Verträge an Unternehmen vergeben, die ihren Sitz ins Ausland verlegt haben, aber weiterhin starke geschäftliche Verbindungen zu den USA aufweisen.
Die Beschränkungen gelten auch für Unteraufträge über 10 Millionen US-Dollar, um zu verhindern, dass diese Unternehmen das Verbot umgehen.
Ausnahmen sind nur im Interesse der nationalen Sicherheit oder für die Verwaltung wichtiger Gesundheitsprogramme möglich.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4547
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2024-06-13