Mehr Zugang zu Wildnisgebieten: Lokale Beamte entscheiden über nicht-motorisierte Reisen.
Dieses Gesetz überträgt lokalen Bundesbeamten die Befugnis zu entscheiden, welche nicht-motorisierten Reisemethoden, einschließlich mechanisch unterstützter, aber von Menschen betriebener Fortbewegungsmittel wie Fahrräder, auf bestehenden Wegen in ausgewiesenen Wildnisgebieten erlaubt sind. Wenn ein lokaler Beamter innerhalb von zwei Jahren keine Entscheidung trifft, sind alle Formen des von Menschen betriebenen Reisens auf diesen Wegen automatisch zulässig. Dies soll den Zugang für Wanderer und Radfahrer verbessern und gleichzeitig den lokalen Managern Instrumente zur Konfliktvermeidung an die Hand geben.
Wichtige Punkte
Lokale Verwalter von Wildnisgebieten erhalten die Befugnis, nicht-motorisierte Reisen (einschließlich Fahrräder) auf bestimmten Wegen zu erlauben.
Wird innerhalb von zwei Jahren keine Entscheidung getroffen, sind alle Formen des von Menschen betriebenen Reisens auf dem betreffenden Weg automatisch erlaubt.
Es wird davon ausgegangen, dass von Menschen betriebene Reisen mit der Erhaltung des Wildnischarakters vereinbar sind.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4561
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2024-06-17