Verbot der Verfütterung von Exkrementen an Nutztiere zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit
Das Gesetz ändert das Bundeslebensmittel-, Arzneimittel- und Kosmetikgesetz, um die absichtliche Zugabe von Exkrementen zu Tierfutter für Nutztiere zu verbieten. Ziel ist die Verbesserung der Lebensmittelsicherheitsstandards, was sich direkt auf die Qualität von Fleisch- und Milchprodukten auswirkt, die Bürger konsumieren. Die Verwendung von Tierdung als Dünger für Nutzpflanzen ist von diesem Verbot ausgenommen.
Wichtige Punkte
Lebensmittelsicherheit: Einführung eines Verbots der absichtlichen Zugabe von Exkrementen zu Tierfutter, um die Hygienestandards in der Tierhaltung zu verbessern.
Verbraucherschutz: Die Änderung soll das Vertrauen in tierische Produkte stärken, indem potenziell unsichere Fütterungspraktiken beseitigt werden.
Ausnahme: Die Verwendung von Gülle oder Geflügelmist als Dünger für Nutzpflanzen ist ausdrücklich von diesem Verbot ausgenommen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4562
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2024-06-17