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Neues Klagerecht wegen Schäden durch Geschlechtsumwandlungsverfahren bei Minderjährigen.

Dieses Gesetz schafft ein bundesweites Recht für Einzelpersonen, Kliniken und Ärzte zu verklagen, wenn sie als Minderjährige Geschlechtsumwandlungsverfahren (Pubertätsblocker, Hormone, Operationen) erhalten haben und dadurch körperliche oder psychische Schäden erlitten. Es verbietet auch die Verwendung von Bundesmitteln für diese Verfahren und die Kliniken, die sie Minderjährigen anbieten. Betroffene Bürger haben bis zu 30 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres Zeit, Klage auf Schadensersatz einzureichen.
Wichtige Punkte
Einführung einer neuen zivilrechtlichen Klagemöglichkeit gegen Kliniken und Ärzte wegen körperlicher oder psychischer Schäden durch Geschlechtsumwandlungsverfahren bei Personen unter 18 Jahren.
Geschädigte können Schadenersatz (einschließlich Strafschadenersatz) fordern; das Gesetz gilt rückwirkend für frühere Verfahren.
Verbot der Verwendung von Bundesmitteln zur Finanzierung pädiatrischer Gender-Kliniken oder Geschlechtsumwandlungsverfahren für Minderjährige.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_457
Sponsor: Sen. Hawley, Josh [R-MO]
Startdatum: 2023-02-15