Erleichterung für Fischindustrie: Dauerhafte H-2B Visum-Ausnahme für Fischverarbeiter.
Dieses Gesetz befreit Fischverarbeiter dauerhaft von der jährlichen Obergrenze für H-2B-Zeitarbeitsvisa. Dies ermöglicht es der Meeresfrüchteindustrie, ausländische Arbeitskräfte für saisonale Aufgaben wie Ausnehmen, Einfrieren und Verpacken von Fisch und Schalentieren leichter einzustellen. Für Bürger soll dies die Stabilität der Versorgung und der Preise von Fischprodukten auf dem Inlandsmarkt gewährleisten, indem die notwendigen Arbeitskräfte gesichert werden.
Wichtige Punkte
H-2B-Obergrenze aufgehoben: Arbeitskräfte, die als Fischverarbeiter (einschließlich Rogenverarbeiter) beschäftigt sind, unterliegen nicht mehr der jährlichen zahlenmäßigen Beschränkung für H-2B-Visa.
Definition der Verarbeitung: Der Begriff umfasst eine breite Palette von Tätigkeiten, von der Handhabung und Lagerung bis hin zum Einfrieren, Verpacken und Etikettieren von Wassertieren.
Ausnahmen: Die Regelung gilt nicht für Personen, die ausschließlich mit dem Fang, dem Transport von Fisch oder dem Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts beschäftigt sind.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4591
Sponsor: Sen. Murkowski, Lisa [R-AK]
Startdatum: 2024-06-18