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Bundesweite Energiestandards: Verpflichtende Einsparungen für Versorger und Bürger.

Dieses Gesetz führt ab 2025 verbindliche bundesweite Standards für die Energieeffizienz von Strom- und Erdgasversorgern ein. Ziel ist es, den Gesamtenergieverbrauch durch kosteneffiziente Maßnahmen zu senken, was zu niedrigeren Rechnungen für Haushalte und Unternehmen führen und Energieverschwendung reduzieren soll. Die Gesetzgebung legt auch einen Schwerpunkt auf Effizienzprogramme für einkommensschwache Kunden.
Wichtige Punkte
Große Energieversorger müssen jährlich steigende Ziele für kumulierte Strom- und Erdgaseinsparungen erreichen (z. B. 1 % Stromeinsparung im Jahr 2025, steigend auf 22 % bis 2039).
Alle vorgeschriebenen Effizienzmaßnahmen müssen "kosteneffizient" sein, d. h. der wirtschaftliche Nutzen für Verbraucher und Wirtschaft muss die Implementierungskosten übersteigen.
Das Gesetz fördert gezielte Sparprogramme für Haushalte mit niedrigem Einkommen (bei oder unter 200 % der Armutsgrenze).
Die Bundesstaaten können das Programm verwalten, und nicht konforme Lieferanten müssen zivilrechtliche Strafen zahlen, die in weitere Energieeffizienzinitiativen reinvestiert werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4615
Sponsor: Sen. Smith, Tina [D-MN]
Startdatum: 2024-06-20