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Diskriminierungsverbot in der Kinder- und Jugendhilfe: Gleiche Chancen für alle Familien.

Dieses Gesetz verbietet bundesweit Diskriminierung in der Kinder- und Jugendhilfe (Pflege und Adoption) aufgrund von Religion, Geschlecht (einschließlich sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität) und Familienstand. Ziel ist es, die Zahl der verfügbaren, unterstützenden Pflegefamilien zu erhöhen und die Sicherheit und Stabilität, insbesondere für LGBTQ+-Jugendliche, zu verbessern. Betroffene Bürger erhalten das Recht, bei Diskriminierung vor Bundesgerichten Klage einzureichen.
Wichtige Punkte
Pflege- und Adoptionsagenturen, die Bundesmittel erhalten, dürfen potenzielle Eltern nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, Religion oder ihres Familienstands diskriminieren.
Kinder und Jugendliche in Pflege, insbesondere LGBTQ+-Jugendliche, werden ausdrücklich vor Diskriminierung und schädlichen Praktiken wie Konversionstherapie geschützt.
Bundesstaaten müssen ihre Gesetze anpassen; bei Nichteinhaltung der Antidiskriminierungsvorschriften droht der Entzug von Bundesmitteln für die Kinderwohlfahrt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4629
Sponsor: Sen. Gillibrand, Kirsten E. [D-NY]
Startdatum: 2024-06-20