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Vereinfachung der Cybersicherheitsvorschriften: Harmonisierung der Bundesanforderungen.

Das Gesetz richtet einen Harmonisierungsausschuss ein, um die Cybersicherheitsanforderungen verschiedener Bundesbehörden anzugleichen. Der Ausschuss hat die Aufgabe, einen Regulierungsrahmen zu entwickeln, der einen gemeinsamen Satz von Mindestanforderungen und einen Mechanismus zur gegenseitigen Anerkennung der Einhaltung (Reziprozität) zwischen den Behörden enthält. Ziel ist es, übermäßig belastende, inkonsistente oder widersprüchliche Vorschriften zu identifizieren und Pilotprogramme zur Umsetzung dieses Rahmens durchzuführen.
Wichtige Punkte
Einrichtung eines Harmonisierungsausschusses: Ein neues Gremium unter dem Vorsitz des Nationalen Cyber-Direktors wird einen Regulierungsrahmen zur Harmonisierung der Cybersicherheitsanforderungen entwickeln.
Mechanismus der gegenseitigen Anerkennung: Der Rahmen muss Prozesse enthalten, damit eine Behörde die Bewertungen oder Feststellungen einer anderen Behörde bezüglich der Compliance einer regulierten Einheit anerkennen kann.
Pilotprogramm: Ausgewählte Regulierungsbehörden werden ein freiwilliges Pilotprogramm durchführen, um den Regulierungsrahmen in Bezug auf bestimmte Cybersicherheitsanforderungen umzusetzen.
Konsultationspflicht: Regulierungsbehörden müssen grundsätzlich den Ausschuss konsultieren, bevor sie Cybersicherheitsanforderungen vorschreiben oder aktualisieren, um die Übereinstimmung mit dem Rahmen sicherzustellen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4630
Sponsor: Sen. Peters, Gary C. [D-MI]
Startdatum: 2024-07-08