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Bundesaufträge: Fähigkeiten und Erfahrung zählen mehr als Hochschulabschlüsse.

Dieses Gesetz verbietet es Bundesbehörden, Mindestanforderungen an Hochschulabschlüsse für Mitarbeiter von Auftragnehmern festzulegen, die sich um Regierungsaufträge bewerben. Der Fokus liegt nun auf praktischen Fähigkeiten, Berufserfahrung und alternativen Qualifikationen. Dies schafft neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Bürger, die ihre Kompetenzen durch Erfahrung oder Zertifizierungen erworben haben, anstatt durch ein Universitätsstudium.
Wichtige Punkte
Auftragnehmer der Regierung dürfen in der Regel keine Mindestanforderungen an Bildungsabschlüsse mehr stellen.
Berufserfahrung, Branchenzertifikate und Ausbildungsprogramme werden als gleichwertige Qualifikationen anerkannt.
Behörden müssen schriftlich begründen, wenn ein formaler Bildungsabschluss zwingend erforderlich ist.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4631
Sponsor: Sen. Lankford, James [R-OK]
Startdatum: 2024-07-08