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Obligatorische Frist 1. Oktober für FAFSA-Anträge zur Studienbeihilfe

Dieses Gesetz legt eine verbindliche und frühere Frist für die Einreichung des Antrags auf staatliche Studienbeihilfe (FAFSA) fest. Die neue feste Frist ist der 1. Oktober des Jahres vor der geplanten Einschreibung. Dies bedeutet, dass Studierende und ihre Familien ihre Finanzunterlagen früher vorbereiten und einreichen müssen, um staatliche Unterstützung für die Hochschulbildung zu erhalten.
Wichtige Punkte
Die Einreichungsfrist für FAFSA-Anträge wird verbindlich auf den 1. Oktober festgelegt.
Die bisherige flexible Frist (die bis zum 1. Januar reichen konnte) wird abgeschafft.
Studierende müssen ihre Finanzplanung und Dokumentensammlung vorziehen, um die neue Frist einzuhalten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_4632
Sponsor: Sen. Cassidy, Bill [R-LA]
Startdatum: 2024-07-08