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Keine Steuervergünstigungen mehr für Tabak- und E-Zigaretten-Werbung.

Dieses Gesetz streicht die Möglichkeit für Tabak- und E-Zigaretten-Unternehmen, Werbeausgaben von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen. Ziel ist es, den finanziellen Anreiz für intensive Werbung zu verringern. Für Bürger bedeutet dies potenziell weniger Sichtbarkeit von Werbung für Nikotinprodukte im Alltag.
Wichtige Punkte
Tabak- und Vaping-Unternehmen dürfen Werbekosten für Direktwerbung an Verbraucher nicht mehr steuerlich absetzen.
Die Regelung gilt für alle Werbeformen, einschließlich Print, Fernsehen, Radio und soziale Medien.
Nikotinprodukte, die von der FDA zur Raucherentwöhnung zugelassen sind, sind von dieser Regelung ausgenommen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_464
Sponsor: Sen. Shaheen, Jeanne [D-NH]
Startdatum: 2023-02-16